top of page
Im Trauerfall
Beerdigungsinstitut Pankalla
Beerdigungsinstitut Pankalla

Als erstes ist es wichtig, einen Arzt zu rufen, damit der Tod offiziell festgestellt wird.

Gibt es eine Hausärztin? Wenn diese nicht bekannt oder erreichbar ist, rufen Sie den Notarzt 112 oder den hausärztlichen Dienst 116 117. 

Im Krankenhaus oder im Pflegeheim zieht das Personal einen Arzt hinzu - denn nur ein Mediziner kann den Tod feststellen und einen Totenschein ausstellen, der später benötigt wird, um die Sterbeurkunde zu beantragen.

​

Informieren Sie gegebenenfalls engste Zugehörige und besprechen Sie gemeinsam weitere Schritte.

Wenn es Verfügungen des/der Verstorbenen gibt, können Sie entsprechend handeln.

​

Rufen Sie uns jederzeit an, wir helfen Ihnen gerne persönlich weiter.

Wir kommen, wenn gewünscht, zu Ihnen und besprechen gemeinsam die nächsten Schritte.

Wenn Sie sich vorbereiten möchten, können wichtige Unterlagen schon herausgesucht werden:

​​

  • Geburtsurkunde bei ledigen Verstorbenen

  • bei verheirateten Verstorbenen die Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch

  • bei geschiedenen Verstorbenen zusätzlich die Scheidungsurkunde

  • bei verwitweten Verstorbenen zusätzlich die Sterbeurkunde des Partners

  • Personalausweis des Verstorbenen

  • Rentenversicherungsnummer

  • Krankenversicherungskarte

  • falls vorhanden Vorsorgeunterlagen, Policen von Lebens-, Unfall- oder Sterbegeldversicherungen

 

Alle Unterlagen können auch nachgereicht oder durch uns besorgt werden.

 

Wenn es bereits einen Vorsorgevertrag mit einem bestimmten Bestattungsinstitut gibt, sollte dieses informiert werden, um entsprechend der Vereinbarung die nächsten Schritte in die Wege zu leiten.

​

Weitere nächste Schritte, die es zu bedenken gilt:

​

Ist Ihr Angehöriger zu Hause verstorben?

Es gibt die Möglichkeit, das Ihre/Ihr Verstorbene/r dort bis zu 36 Stunden aufgebahrt bleibt.

Möchten Sie sich also noch etwas Zeit bei sich zu Hause nehmen?

Oder später in unseren Aufbahrungsräumen Abschied nehmen? Oder beides?

Möchten Sie Ihren Verstorbenen mit uns gemeinsam ankleiden oder jemand aus Ihrer Familie? 

​

Nehmen Sie sich einen Moment für diese Fragen, aber wie Sie sich auch entscheiden, ein Richtig oder Falsch gibt es nicht. Wir möchten, dass Sie auf Ihre persönliche Weise Abschied nehmen können und versuchen Sie dabei zu unterstützen, passende Rituale zu finden.

Was passt zu unserem Toten? Und was ist mir als Hinterbliebenen wichtig?

​

​

​

​

​

​

​

​

Was in den ersten Tagen und Wochen bedenken?

​

Die ersten Behördengänge übernehmen wir für Sie, wie zunächst die Anzeige des Sterbefalls beim zuständigen Standesamt. Das Standesamt verständigt routinemäßig verschiedene andere Stellen.

Die Sterbeurkunde in mehreren Ausfertigungen erhalten wir meist zügig und händigen diese dann an Sie aus.

​

Die Wohnung und viele Verträge:

Lebte der Verstorbene allein zur Miete, muss diese noch drei Monate weitergezahlt werden, weil die gesetzliche Kündigungsfrist noch weiter gilt. Damit der laufende Monat noch in die Kündigungsfrist zählt, sollte man spätestens zum dritten Werktag eines Monats schriftlich kündigen.

Auch die Energieversorger und Telefonanbieter sollten in den ersten Wochen nach dem Todesfall informiert oder entsprechend umgemeldet werden.

Das gleiche gilt bei Verträgen für Kabelfernsehen, Rundfunkbeiträge und Internet.

In einem Pflegeheim endet der Vertrag grundsätzlich mit dem Sterbetag. Ausgenommen davon sind allerdings vertragliche Vereinbarungen dazu, wie lange die Habseligkeiten der Toten aufbewahrt werden. Ratsam ist es, mit der Heimleitung zu klären, bis wann das Zimmer geräumt werden soll.

​

Das Erbe:

Existiert ein Testament, muss es beim Nachlassgericht am Wohnort des/der Verstorbenen abgegeben werden.

Das Gericht setzt dann einen Termin zur Testamentseröffnung an und benachrichtigt die Erben. Nur wer sich zweifelsfrei als rechtmäßiger Erbe ausweisen kann, darf zum Beispiel auf die Konten der/des Verstorbenen zugreifen.

Oft wollen Banken, aber auch Behörden oder Geschäftspartnerinnen einen Erbschein sehen. Nötig ist ein solches amtliches Zeugnis aber in der Regel nur, wenn kein notarielles Testament oder ein Erbvertrag vorliegt.

Wer das nicht hat, kann einen Erbschein beim zuständigen Amtsgericht beantragen, was mitunter mehrere Wochen dauern und je nach Höhe des Erbes eine drei- bis vierstellige Summe kosten kann.

Und Achtung! Mit dem Antrag auf einen Erbschein gilt das Erbe als verbindlich angenommen. Inklusive möglicher Schulden. Diese Entscheidung will also gut überlegt sein. Der Gesetzgeber gibt dafür deshalb sechs Wochen Zeit.

​

Vorsorgen für den Trauerfall:

Neben der Wohnung gibt es meist zahlreiche weitere Verträge und Ähnliches abzuwickeln. Wer für den eigenen

Todesfall vorsorgt und darüber Buch führt, tut seinen Angehörigen einen echten Gefallen. Denn so können sie sich schnell einen Überblick darüber verschaffen, welche Dienstleistungen, Mitgliedschaften, Abonnements sowie Bankkonten, Finanzanlagen und Versicherungen bestehen. Damit die Bankgeschäfte zügig geregelt werden können, bietet es sich an, schon zu Lebzeiten einer Vertrauensperson eine Kontovollmacht oder Vorsorgevollmacht zu erteilen.

​

Wer seinen Angehörigen die schwere Zeit der Trauer erleichtern möchte, sollte also nicht nur rechtzeitig sein Testament machen und offen darüber reden, er kann auch organisatorisch einiges vorbereiten und ihnen so einen

Teil der Last nehmen, wenn es einmal soweit ist.

Denken Sie beispielsweise an eine Telefon- und Adressliste von wichtigen Menschen von denen Sie möchten, dass sie informiert sind. Oder an eine Liste von Passwörtern Ihrer verschiedenen Internetkonten.

Ein paar kleine Stichworte dazu wie Sie sich Ihre Bestattung vorstellen könnten oder ein Wunsch der unbedingt berücksichtigt werden soll, kann auch notiert werden.

Sagen Sie Ihrer Vertrauensperson, an welchem Platz Sie diese Notizen aufbewahren, dann kann man im Fall der Fälle alles schnell finden.

Eine andere Möglichkeit ist eine Bestattungsverfügungin dieser sind alle wichtigen Punkte bedacht.

Einen Vordruck dazu finden Sie über den Link eine Zeile höher oder sprechen Sie uns jederzeit an, wir versuchen Sie bei Ihren Vorstellungen bestmöglich und individuell zu unterstützen. Unverbindliche Beratungsgespräche sind jederzeit nach Terminabsprache möglich.

Bedenken Sie, dass eine Bestattungsverfügung Ihre Wünsche nur mitteilt, was wirklich gut und hilfreich für Ihre Angehörigen ist, sie ist jedoch nicht bindend.

Möchten Sie Ihre Bestattung verbindlich planen und auch finanzielle Mittel dafür sicher zurücklegen, kommt vielleicht eher ein Vorsorgevertrag in Betracht, in Kombination mit einem Treuhandkonto. Tritt der Todesfall ein, zahlt der Treuhänder das auf dem Konto befindliche Vermögen zur Erfüllung seines Zwecks an das ausgewählte Bestattungsinstitut aus.

​

​

​

​

​

​

Beerdigungsinstitut Pankalla
Vorsorge ist Fürsorge
Vorsorge
bottom of page